
WBNK begrüßt Stärkung des Natürlichen Klimaschutzes im geplanten Natur-Infrastrukturgesetz – Nachbesserungen beim Moorschutz jedoch dringend erforderlich
Berlin, 20.07.2026 – Der Wissenschaftliche Beirat für Natürlichen Klimaschutz (WBNK) begrüßt den vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“. Der Gesetzentwurf greift wichtige Empfehlungen des WBNK auf und stärkt den Natürlichen Klimaschutz ausdrücklich. Zugleich sieht der Beirat erheblichen Nachbesserungsbedarf beim Moorschutz, damit die vorgesehenen Regelungen ihre Wirkung in der Praxis tatsächlich entfalten können.
Positiv bewertet der WBNK insbesondere, dass für die Wiedervernässung von Mooren ein „überragendes öffentliches Interesse“ eingeführt werden soll. Der Beirat hatte bereits im Februar 2026 empfohlen, ein solches Interesse für den Natürlichen Klimaschutz – insbesondere für die Wiedervernässung von Mooren und den Moorschutz – gesetzlich festzuschreiben. Damit soll die bislang bestehende Ungleichbehandlung gegenüber zahlreichen grauen Infrastrukturvorhaben, wie zum Beispiel dem Straßen- oder Siedlungsbau, überwunden werden, für die bereits heute ein überragendes öffentliches Interesse gilt.
Moorschutz zu stark begrenzt – Ausnahmen verringern die angestrebte Wirkung
„Für den Gesetzentwurf ist entscheidend, dass dieses Interesse nicht durch weitreichende Ausnahmen wieder entwertet wird. Wenn der Natürliche Klimaschutz regelmäßig hinter anderen Infrastrukturvorhaben zurückstehen muss, bleibt die Regelung weitgehend wirkungslos“, konstatiert Anke Herold, Co-Vorsitzende des WBNK.
Aus Sicht des WBNK wird das Potenzial der neuen Regelung nicht voll ausgeschöpft. Das vorgesehene überragende öffentliche Interesse soll lediglich für Moorflächen gelten, die im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz gefördert werden. Zudem enthält der Gesetzentwurf zahlreiche Ausnahmeregelungen – etwa für Vorhaben, denen bereits durch andere Gesetze ein überragendes öffentliches Interesse zuerkannt wird. Dadurch besteht die Gefahr, dass der Moorschutz in der Praxis weiterhin häufig nachrangig behandelt wird.
Ohne nasse Moore sind die Klimaschutzziele unerreichbar
Dabei kommt der Wiedervernässung von Mooren eine Schlüsselrolle für den Klimaschutz zu. Durch ihre Wiedervernässung können Treibhausgasemissionen von bis zu 50 Tonnen CO₂-Äquivalenten pro Hektar und Jahr vermieden werden. Der WBNK betont daher erneut: Ohne die Wiedervernässung von Mooren können die gesetzlichen Klimaschutzziele im LULUCF-Sektor bis 2045 nicht erreicht werden. Darüber hinaus profitieren Biodiversität, Wasserhaushalt und langfristig auch die dauerhafte Bewirtschaftbarkeit und damit der Bodenwerterhalt von nassen Mooren.
„Moorlandschaften sind eine unverzichtbare natürliche Infrastruktur für Klimaschutz, Biodiversität und Wasserhaushalt. Ihre hydrologischen Funktionen reichen weit über einzelne Flächen hinaus. Werden sie durch Straßen, Gewerbegebiete oder andere Infrastrukturvorhaben zerschnitten oder dauerhaft entwässert, werden auch künftige angrenzende Wiedervernässungsmaßnahmen erschwert oder unmöglich gemacht. Deshalb muss das überragende öffentliche Interesse konsequent und flächendeckend für die Moore gelten“, erklärt Professor Dr. Matthias Drösler, Co-Vorsitzender des Beirats.
Die natürliche Infrastruktur erweitern und vernetzen
Der WBNK begrüßt, dass der Gesetzentwurf erstmals das Konzept einer „natürlichen Infrastruktur“ gesetzlich verankert. Dieses stellt einen wichtigen Perspektivwechsel dar, indem natürliche Ökosysteme als unverzichtbare Grundlage des gesellschaftlichen Wohls anerkannt werden. Nach Auffassung des Beirats bleibt der Ansatz jedoch unvollständig: Der Gesetzentwurf konzentriert sich auf den Schutz bestehender natürlicher Infrastruktur, formuliert jedoch kein Ziel für deren Ausbau und ihre Weiterentwicklung. Gerade angesichts zunehmender Extremereignisse in Folge des Klimawandels müsse natürliche Infrastruktur dynamisch erweitert und vernetzt werden. Zudem seien Flächen mit besonderem Potenzial für den Natürlichen Klimaschutz – insbesondere entwässerte Moorstandorte – bislang nicht eindeutig erfasst.
Nachbesserungen am derzeitigen Gesetzentwurf dringend erforderlich
Damit die angestrebte Gleichstellung natürlicher und grauer Infrastruktur tatsächlich erreicht wird, sind aus Sicht des WBNK gezielte Nachbesserungen erforderlich. Der Beirat empfiehlt insbesondere, das überragende öffentliche Interesse für den Moorschutz ohne die vorgesehenen weitreichenden Einschränkungen auszugestalten und die natürliche Infrastruktur nicht nur zu schützen, sondern ihren Ausbau ausdrücklich als gesetzliches Ziel zu verankern. Die Klimaschutzziele sind sonst nicht erreichbar!
