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© Annette Riedel

Der Wissenschaftliche Beirat für Natürlichen Klimaschutz

Der Wissenschaftliche Beirat für Natürlichen Klimaschutz (WBNK) ist ein interdisziplinäres Gremium von 16 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Er berät die Bundesregierung zu Fragen des Natürlichen Klimaschutzes und begleitet das Bundesumweltministerium wissenschaftlich bei der Umsetzung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK). Die Beratung umfasst Gutachten, Empfehlungen und Stellungnahmen für den Erhalt, die Stärkung und die Wiederherstellung natürlicher und naturnaher Ökosysteme, um die Klimaschutzziele nach § 3a des Bundes-Klimaschutzgesetzes zu erreichen und zum Biodiversitätserhalt beizutragen. Die Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen tragen mit ihrer Erfahrung maßgeblich dazu bei, den Schutz, die Stärkung und die Wiederherstellung von Wäldern, Auen, Böden, Mooren, Meeren, Gewässern sowie städtischen und ländlichen Grünflächen entscheidend voranzubringen.

Ziel des WBNK ist es, dass die öffentlich geförderten Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz die größtmögliche Wirkung entfalten, insbesondere im Hinblick auf die Senkung von Treibhausgasen und den Schutz der Biodiversität. Dazu betrachtet und bewertet der Beirat auch Verbindungen sowie Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Maßnahmen des Aktionsprogramms und gibt Anstöße für die perspektivische Weiterentwicklung.

Geschäftsgrundlage ist der Errichtungserlass über die Einrichtung eines Wissenschaftlichen Beirats für Natürlichen Klimaschutz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vom 05.02.2024. Die Bundesumweltministerin berief den Beirat am 19. März 2024 für zunächst drei Jahre. Die Mitglieder des WBNK sind unabhängig, und ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich. Sie werden von einer Geschäftsstelle wissenschaftlich und organisatorisch unterstützt.

Die Mitglieder des WBNK wurden am 19.03.2024 von der Bundesumweltministerin Steffi Lemke für die Dauer von drei Jahren berufen. Die Vorsitzenden sind Anke Herold und Matthias Drösler, ihre Amtszeit beträgt drei Jahre.